Stellungnahme zu verschiedenen Begründungen und Argumenten in Bezug auf unsere Pressemitteilung vom 04. April 2025
Zu: “Rückschritt bei der frühkindlichen Bildung – Landesregierung gefährdet Qualität in Kitas” vom 04. April 2025
Seit der Veröffentlichung unserer Pressemitteilung vom Freitag, den 04. April 2025, sind verschiedene Reaktionen bei uns eingegangen. Manche der Argumente und Begründungen möchten wir im Folgenden aus unserer Sicht einordnen.
1. Brandenburger Personalschlüssel von 1:4,25 im Krippenbereich ist einer der besten in den ostdeutschen Bundesländern.
Die Beschränkung auf die ostdeutschen Bundesländer blendet die deutlich besseren Personalschlüssel der anderen Bundesländer (1:3,4 in 2023) und dem damit verbundenen bundesdeutschen Durchschnitt (1:3,9 in 2023) aus. Mit der Orientierung am Schlussfeld der Rangliste bleibt eine Annäherung an die Empfehlung der Bertelsmann Stiftung, zur Gewährleistung eines kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnisses von 1:3 unerreichbar.
2. Die geplante Aufhebung der Verbesserung auf einen Personalschlüssel von 1:4 stellt keine Verschlechterung der Betreuung im Bereich Krippe dar.
Die bereits im Dezember 2021 beschlossene, stufenweise Verbesserung des Personalschlüssel auf 1:4 in 2025 ist von Elternvertretungen hart erkämpft und dringend notwendig. Diese Verbesserung ist fest eingeplant und wurde oft als Argument für konstante Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung angebracht. Die Aufhebung dieses letzten geplanten Schrittes stellt - 4 Monate vor Inkrafttreten - eine defacto Verschlechterung der unmittelbaren Zukunft dar.
3. Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung finden nur sehr schwer ausreichend Personal in der benötigten und gewünschten Qualifikation. Die weitere Personalschlüsselverbesserung verschärft diese Probleme.
Durch die konkrete Aufhebung des bereits beschlossenen Schritts auf 1:4 erwarten wir eine Reduzierung der Aufwände zur Personalausbildung und Personalgewinnung. Der Bedarf ist damit in absoluten Zahlen reduziert, die Zuversicht auf ein gutes und auskömmliches Arbeitsangebot, in einem sicheren und nachhaltig gesunden Arbeitsumfeld, sinkt für Berufseinsteiger.
Mit Blick auf die allgemeinen Herausforderungen wünschen wir uns, dass am Ziel 1:4 festgehalten wird - dieser Schritt aber auf einen späteren Zeitpunkt, z.B. zum Start des Kitajahres 2027 - verschoben wird. Aufgeschoben, nicht aufgehoben!
4. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe Kindertagesbetreuung obliegt es den verantwortlichen Akteuren vor Ort sicherzustellen, dass in jeder Einrichtung genügend Personal bedarfsorientiert eingesetzt wird.
Die Wirklichkeit sieht im unmittelbaren Betätigungsfeld des KKEB-OHV leider anders aus. Regelmäßig erreicht uns das Feedback, dass die Träger sich an der gesetzlichen Vorgabe orientieren. Ein höherer Personaleinsatz zur Abdeckung des tatsächlichen Bedarfs sei (wirtschaftlich) nicht möglich. Reihenweise sind Gruppenschließungen und verkürzte Öffnungszeiten an der Tagesordnung.


